Pflegerin hält Hand einer älteren Dame am Rollator

Gesetzesentwurf zur Pflegereform

Paritätischer kritisiert Pläne von Lauterbach als halbherzig

Die am 05.04.2023 im Bundeskabinett beratenden Pläne für ein Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege kritisiert der Paritätische Gesamtverband als halbherzig und völlig unzureichend, um die sich verschärfenden Probleme in der Pflege zu lösen. Die Finanzierung der Pflegeversicherung sowie die wachsende Armut durch Pflegebedürftigkeit seien die Schlüsselthemen, für die es eine entschlossene Reform brauche. Diese bliebe der Bundesgesundheitsminister weiter schuldig.

Pflegebedürftige müssen vermehrt Armut fürchten

„Es muss endlich Schluss sein mit dem Stückwerk. Was es braucht, ist ein langfristiger Plan und eine Reform, die die Pflegeversicherung vom Kopf wieder auf die Füße stellt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Eines der Hauptprobleme, das auch durch den vorgelegten Gesetzentwurf nicht gelöst werde, seien die explodierenden Eigenanteile, kritisiert der Verband. Inzwischen sind fast ein Drittel aller Pflegebedürftigen in Heimen auf Sozialhilfe angewiesen, weil sie die Kosten nicht alleine bewältigen können. Experten gehen von einem weiteren Anstieg aus. „Wir sind an einem Punkt angekommen, wo gilt: Wer pflegebedürftig wird, muss Armut fürchten. Wo jeder dritte in Armut und Sozialhilfe fällt, sobald er oder sie auf Pflege angewiesen ist, hat die Pflegeversicherung in ihrer jetzigen Form ihre Legitimation verloren.“, kritisiert Schneider.

Paritätischer fordert sachgerechtes Gesamtkonzept für menschenwürdige Pflege

Der Paritätische, unter dessen Dach 1800 Pflegeeinrichtungen organisiert sind, fordert die Bundesregierung auf, ein in sich konsistentes sachgerechtes Gesamtkonzept vorzulegen, wie eine menschenwürdige Pflege auch in Zukunft für alle gewährleistet und vor allem finanziert werden kann. Die angekündigten Streichungen der Entlastungen für Ältere mit Kindern über 25 Jahren, über die die BILD-Zeitung zuerst berichtet hatte, hält der Verband für verfassungsrechtlich zweifelhaft. “Wir würden uns nicht wundern, wenn das in Karlsruhe später wieder einkassiert würde.”